Laptop Arbeitsvertrag Nachweisgesetz

Nachweisgesetz

Dran gedacht? Arbeitsverträge müssen seit dem 1. August angepasst werden!

Ab dem 1. August müssen neue Arbeitsverträge angepasst werden. Das besagt das Nachweisgesetz. Wir haben für Sie zusammengefasst, was für Lohnfertiger und Werkzeugbau-Unternehmen jetzt zu beachten ist.

Das Nachweisgesetz regelt den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Der Bundestag hat eine Neufassung des Nachweisgesetzes verabschiedet, die am 01.08.2022 in Kraft tritt und setzt damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Auch bisher mussten im Arbeitsvertrag bereits wichtige Daten festgehalten werden wie Arbeitszeit, Gehalt und Kündigungsfristen. Nun müssen zusätzlich auch folgende Angaben im Arbeitsvertrag aufgeführt werden:

  • konkretes Enddatum bei befristeten Arbeitsverträgen
  • sofern vereinbart: Hinweis auf Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsortes
  • sofern vereinbart: Dauer der Probezeit
  • Vergütung von Überstunden sowie für alle Entgeltbestandteile deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Vereinbarte Ruhepausen
  • bei Schichtarbeit: Angaben zum System, Rhythmus und Änderungsmöglichkeiten
  • bei Abrufarbeit: genaue Angaben zur Ausgestaltung
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • falls betriebliche Altersversorgung zugesagt: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
  • das bei Kündigung einzuhaltende Verfahren, zumindest das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfrist und die Frist zu Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Dabei müssen jedoch nur die Punkte aufgeführt werden, die das jeweilige Arbeitsverhältnis betreffen. So müssen z.B. Befristung und Schichtarbeit nur erläutert werden, wenn diese auch vorkommen.

Was heißt das konkret für Sie als Werkzeugbau? Müssen nun alle bestehenden Arbeitsverträge umformuliert werden?

Nein! Zum einen müssen für Verträge, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, die Nachweise nur vorgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dazu auffordert. Dennoch sollten Sie als Lohnfertiger darauf vorbereitet sein. Dazu reicht eine schriftliche unterzeichnete Auflistung der Arbeitsbedingungen. Eine Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht notwendig! Der Nachweis ist eine schriftliche Mitteilung über die geltenden Arbeitsbedingungen und muss daher muss auch nur vom Arbeitgeber unterzeichnet werden.

Und was gilt für neue Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022?

Für Einstellungen ab dem 01.08.2022 sind die Nachweispflichten auch ohne Aufforderung des Arbeitnehmers zu erfüllen. Hierzu muss der Arbeitgeber eine schriftliche Auflistung erstellen, unterzeichnen und rechtzeitig übergeben.

Wichtig zudem: Im Nachweisgesetz ist die elektronische Form ausgeschlossen! Die Nachweise müssen daher in Papierform erstellt werden.

Fazit

Für Unternehmen, insbesondere kleinere metallverarbeitende Betriebe der CNC-Dreh- und Frästechnik ohne große Personalabteilung wird dies zu erheblichen Belastungen führen. Wahrscheinlich müssen mehr als 90% der Unternehmen ihre Musterverträge anpassen. Und da diese Regelungen auch für bestehende Verträge umgesetzt werden müssen, sobald eine entsprechende Anforderung kommt, müssen Unternehmen auch diese vorbereiten. Schließlich haben sie nach Anforderung nur 7 Tage Zeit bis zur Aushändigung.

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