Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

In einer neuen Verordnung wird die Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer in Deutschland verschärft. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022, festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.

Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen und bis zu vier Jahre aufbewahren. Sie sind verpflichtet Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit festzuhalten, dazu gehören auch Überstunden und Pausenzeiten. Ein einfacher Schichtplan reicht also nicht aus. Die Form der Erfassung und das System sind jedoch frei wählbar. Es muss sich also nicht um ein elektronisches System handeln, sondern die Zeiten können auch in Papierform erfasst werden. Zudem kann das Unternehmen die Zeiterfassung an die Mitarbeiter delegieren, sie also dazu verpflichten, das Zeiterfassungssystem zu nutzen oder von Hand die Erfassung vorzunehmen. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit, also dass Arbeitnehmer selbst entscheiden können wann sie arbeiten und ihre Zeiten frei einteilen können, wird weiterhin möglich sein. Auch hier müssen jedoch die Zeiten erfasst werden. Leitende Führungskräfte mit unternehmerischen Aufgaben sind von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen.

Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer besser überwacht werden und Überstunden vermieden werden. Unternehmen, die sich nicht an die neue Regelung halten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die Arbeitnehmervertreter begrüßen die neue Regelung, da sie dazu beitragen wird, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden und die Arbeitnehmer vor Überstunden geschützt werden. Arbeitgebervertreter hingegen sehen in der neuen Verordnung eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen und befürchten, dass die Erfassung der Arbeitszeit viel Zeit und Geld kosten wird.

In jedem Fall ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Behandlung der Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Arbeitszeiten. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelung in der Praxis umgesetzt wird und ob sie tatsächlich dazu beiträgt, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer besser zu überwachen.

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