Nettolohnoptimierung
Neue Möglichkeiten mit der Inflationsprämie?
Schon jetzt gibt es einige Möglichkeiten, den Mitarbeitern durch steuerfreie Zusatzleistungen mehr Nettolohn auszuzahlen. Neu ist nun auch die sogenannte „Inflationsprämie“ mit der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen können. Was ist hier zu beachten und welche weiteren Möglichkeiten gibt es zur Nettolohnoptimierung?
Meist bleibt vom vereinbarten Bruttolohn für die Mitarbeiter am Ende weniger netto übrig, als sie sich wünschen würden. Es gibt jedoch einige Wege, den Mitarbeitern netto mehr auszuzahlen. Ganz neu ist nun die Inflationsprämie:
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab dem 26. Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Dies dient zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und soll die Arbeitnehmer entlasten. Es muss nicht der volle Betrag von 3.000 Euro ausgezahlt werden, sondern es kann auch ein geringerer Betrag ausgezahlt werden oder dieser in Teilbeträge aufgesplittet werden. Auf die Inflationsprämie werden keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben erhoben, der Betrag wird also brutto wie netto ausgezahlt. Das stellt einen deutlichen Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar.
Was ist zu beachten?
Folgende Punkte sind bei der Auszahlung der Inflationsprämie zu beachten:
- Der Betrag soll zusätzlich zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn ausgezahlt werden.
- Die Inflationsprämie muss auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden.
- Arbeitgeber macht bei Gewährung der Prämie deutlich, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger.
- Den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Werden Mitarbeiter oder Gruppen von der Zahlung ausgenommen, sollte es dafür einen sachlichen Grund geben.
Weitere Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung
Folgende weitere Möglichkeiten gibt es für pauschalbesteuerte oder steuerbefreite Zulagen zum Lohn:
- steuerfreie Job-Tickets (§ 3 Nr. 15 EStG): Diese gelten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Interessant: Das Job-Ticket gilt auch für private Fahrten, es kann also auch in der Freizeit genutzt werden.
- steuerfreie Kindergartenzuschüsse (§ 3 Nr. 33 EStG): Beiträge zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern können vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden. Die Höhe ist dabei nicht begrenzt. Es können jedoch nur die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei auszahlt werden, diese müssen nachgewiesen werden.
- steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge (§ 3 Nr. 34 EStG): Der Freibetrag beträgt 600 Euro im Jahr und kann für Präventionskurse genutzt werden.
- steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (§ 3 Nr. 37 EStG)
- pauschal zu versteuernde Barzuschüsse zu Fahrtkosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)
- pauschal zu versteuernde Beträge für die schenkweise Übereignung von Computern, Tablets und anderer Datenverarbeitungsgeräten samt Zubehör und Zuschüssen für die Internetnutzung (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG)
- die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Hierunter fallen Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in limitierten Netzen oder mit einer limitierten Produktpalette. Nicht mehr einsetzen sollte man Gutscheine mit unbegrenzten Einlösungsmöglichkeiten, da diese nicht mehr steuerfrei anerkannt werden.
Fazit:
Kleine und mittelständische Unternehmen der CNC- Dreh- und Frästechnik haben mit den Bausteinen der Nettolohnoptimierung und der Inflationsprämie eine gute Möglichkeit, den Mitarbeitern netto mehr auszuzahlen und so eine win-win Situation für beide Seiten zu schaffen.
Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Sonderleistung. Einige Betriebe werden sich diese nicht leisten können, da sie selber von der Krise betroffen sind.
Aufgrund des großen Fachkräftemangels, besonders in der Metallbearbeitung, stellt sie jedoch eine gute Möglichkeit dar, Mitarbeiter zu halten oder für das Unternehmen zu gewinnen.