Arbeiter Mindestlohn

Mindestlohn Anhebung

Was hat das für Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen der Metallverarbeitung?

Im Jahr 2022 steigt der Mindestlohn so stark an wie noch nie. Betrug er Ende 2020 noch 9,60 Euro, so wurde er ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht, das ist eine Erhöhung um 25%.  Welche Auswirkungen hat es auf die Arbeitsverhältnisse?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in 2021 zweimal erhöht, auf 9,50 Euro und 9,60 Euro. Im Jahr 2022 gab es dagegen drei Erhöhungen: zum 1.1.22 auf 9,82 Euro, zum 1.7.22 auf 10,45 Euro und im Oktober auf 12 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnerhöhung betrifft laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.

Was gilt für Praktika, Minijobs und Midijobs?

Auch für Praktikanten gilt teils der Mindestlohn, je nach Art und Dauer des Praktikums.

Für Minijobs gibt es ab Oktober 2022 Anpassungen aufgrund des Mindestlohns: Die Verdienst-Obergrenze stieg auf 520 Euro, bisher waren es 450 Euro. Diese Grenze beinhaltet eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden, das sind rund 43 Stunden im Monat. Innerhalb dieser Grenze müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Beschäftigte in Midijobs dürfen ab 1.10.22 zwischen 520,01 und 1.600 Euro verdienen. Bisher waren es zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro monatlich. Die Sozialversicherungsbeiträge werden innerhalb dieser Grenze gleitend angepasst.

Was gilt für Überstunden, Rufbereitschaft, Reisezeiten und Sonderzahlungen?

Auch für Überstunden ist der Mindestlohn zu beachten, ggf auch für Überstundenzuschläge.

Wenn Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten, ist auch hier der Mindestlohn zu beachten. Ebenso Dienstreisezeiten, wenn der Mitarbeiter selbst den Dienstwagen fährt.

Werden Jahressonderzahlungen auf Basis des Stunden- oder Monatslohns berechnet, so ergibt sich rechnerisch mit dem erhöhten Mindestlohn auch ein höheres Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Sonstige Beschäftigte

Auswirkungen hat der Mindestlohn natürlich auch auf Beschäftigte, die bisher über dem Mindestlohn lagen und nun durch diesen „eingeholt“ werden. Um hier weiterhin einen Abstand zu Beschäftigten im Mindestlohn Bereich zu schaffen, sind Arbeitgeber meist gezwungen, hier auch die Löhne anzuheben, um die Mitarbeiter nicht zu verlieren. Die 25% Anhebung dürften hier in vielen Produktions- und Hilfsjobs in der Metallverarbeitung deutlich zu Buche schlagen.

Was droht bei Verstößen?

Unternehmen sind auf jeden Fall gut beraten, sich an den Mindestlohn zu halten. Arbeitnehmer, die unterhalb des Mindestlohns vergütet wurden, können die Differenz innerhalb von drei Jahren zuzüglich Verzugszinsen nachfordern. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können zudem als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Wie lassen sich Personalkosten reduzieren?

Unternehmer können überlegen, welche Tätigkeiten sich beispielsweise durch Digitalisierung verschlanken lassen. So ist es mit der Lösung nextOffer von ASPIO möglich, Fertigungszeiten und Preise von komplexen CNC Bauteilen zu automatisiert zu berechnen. Damit werden nicht unnötig Kapazitäten gebunden für langwierige Kalkulationen von Hand. Die Lösung kann kostenfrei getestet werden unter www.aspio.group.