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Inflationsausgleichs-prämie

Steuerfreie Zahlungen 2024 für Mitarbeiter nutzen

Über die Inflationsausgleichsprämie ist es 2024 auch noch möglich, den Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren zu können. Auch eine Auszahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Das kann zu einem ordentlichen Motivationsschub der Mitarbeiter beitragen. Wie Sie sonst noch den Output in der täglichen Arbeit erhöhen können, lesen Sie hier.

Im Oktober 2022 ist die Inflationsausgleichsprämie eingeführt worden. Mit ihr können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3.000 Euro in Form von Zuschüssen und/oder Sachbezügen steuer- und abgabefrei gewähren. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sind dabei nicht relevant. Voraussetzung ist aber, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und keine Entgeltumwandlung stattfindet.

Insbesondere für produzierende Unternehmend der Metallverarbeitung bietet sich hiermit in 2024 noch eine Möglichkeit, den Mitarbeitern eine zusätzlich monetäre Leistung zukommen zu lassen.

Ein weiterer Anreiz für Mitarbeiter in der Arbeitsvorbereitung kann der Einsatz einer Lösung zur Bauteilkalkulation sein, um Angebote schneller und genauer erstellen zu können. Was sonst oft mehrere Stunden in Anspruch nahm, lässt sich mit einer Softwarelösung wie nextOffer nun in wenigen Minuten realisieren. Dies reduziert den täglichen Arbeitsaufwand enorm. Statt erst spät und mit Überstunden Feierabend zu machen, lässt sich die Arbeit nun deutlich schneller erledigen und der Rest des Tages steht für andere Tätigkeiten zur Verfügung.

Zur Inflationsausgleichsprämie gibt es hier eine Liste mit diversen Fragen und Antworten zu dem Thema: FAQ des Bundefinanzministeriums

Die Software nextOffer zur Bauteilkalkulation können Sie hier kostenlos testen: www.aspio.group